1. Aufträge für Kundendienstleistungen unterliegen den produktspezifischen Bedingungen für Kundendienstleistungen und den im Angebot aufgeführten Bedingungen.

  2. Produkte, für die eine Vereinbarung über Kundendienstleistungen abgeschlossen werden soll, müssen dem aktuellen Überarbeitungsstand entsprechen und bedürfen erforderlichenfalls einer Überprüfung und Bestätigung durch Agilent auf Kosten des Kunden, dass sie sich in einwandfreiem Betriebszustand befinden.

  3. Standortwechsel von Produkten können zu zusätzlichen Kosten und geänderten Reaktionszeiten führen. Kundendienstleistungen für Produkte, die an einen anderen Standort verbracht werden, werden je nach Verfügbarkeit erbracht.

  4. Der Kunde ist verantwortlich für die Entfernung von solchen Zusatzgeräten oder -produkten, die die Erbringung der Kundendienstleistungen beeinträchtigen können. Entfernt der Kunde solche Geräte nicht, können ihm zusätzliche Kosten zu den Agilent Standardsätzen berechnet werden.

  5. Kundendienstleistungen beinhalten nicht die Beseitigung von Schäden, Mängeln oder Fehlern, die durch die Verwendung von Medien, Lieferungen und anderen Produkten, die nicht von Agilent sind; Bedingungen am Aufstellungsort, die nicht den Agilent-Spezifikationen für den Aufstellungsort entsprechen; oder Nachlässigkeit, unsachgemäße Nutzung, Feuer- oder Wasserschäden, elektrische Störungen, Transport, Arbeiten oder Änderungen durch nicht zu Agilent gehörende Angestellte oder Subunternehmer, oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Agilent liegen, verursacht worden sind.

  6. Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung eines produktexternen Prozesses, um verlorengegangene oder geänderte Dateien, Daten oder Programme zu rekonstruieren. Der Kunde hat Agilent zu informieren, wenn Produkte in einer Umgebung benutzt werden, die eine mögliche Gefahr für die Gesundheit der Angestellten oder Subunternehmer von Agilent darstellt. Agilent kann vom Kunden verlangen, dass diese Produkte unter ständiger Betreuung von Agilent verbleiben.

  7. Preise für Kundendienstleistungen, mit Ausnahme vorausbezahlter und kundenspezifischer Kundendienstleistungen, können von Agilent geändert werden, wenn Agilent dies sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich angekündigt hat. Rechnungen für Kundendienstleistungen werden zu Beginn eines Abrechnungszeitraums ausgestellt.

  8. Für die Stornierung von Kundendienstleistungen können Stornogebühren erhoben werden. Informationen zu den Stornogebühren sind auf Anfrage erhältlich. Der Kunde kann Aufträge über Kundendienstleistungen stornieren bzw. Kundendienstleistungsverträge mit einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich kündigen. Mit einer Frist von sechzig (60) Tagen kann Agilent Produkte, die nicht länger hergestellt oder vertrieben werden, von Kundendienstleistungsangeboten streichen und/oder entsprechende Kundendienstleistungsverträge insoweit kündigen.

  9. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung Agilents nicht berechtigt, Verträge über Kundendienstleistungen auf einen Dritten zu übertragen. Jede unternommene Übertragung ohne vorherige schriftliche Zustimmung Agilents ist unwirksam. Bedingungen für eine solche Zustimmung sind, (i) dass der Dritte den Agilent Bestimmungen über Kundendienstleistungen schriftlich zustimmt; (ii) dass sich die Produkte, die von dem Kundendienstleistungsvertrag umfasst sind, in einem einwandfreien Betriebszustand befinden und (iii) dass der Kunde die Kosten trägt, die im Zusammenhang mit der Übertragung des Kundendienstleistungsvertrags entstehen. Die Übernahme eines Kundendienstleistungsvertrags durch den Kunden im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren bedarf der schriftlichen Zustimmung Agilents.